einzelnen Biersorten unterschiedliche Preise haben und somit eine Anpassung in diesem Bereich ebenfalls direkte Auswirkungen auf den Deliktsbetrag hat. Nicht zutreffend sind die Ausführungen der Verteidigung, wonach die Kategorie AC.________/AV.________ den grössten Anteil ausgemacht habe und dieser bei rund 90% gelegen habe, was aus den Sudprotokollen ersichtlich sei (pag. 962). Wie dargelegt, ergibt sich anhand der Protokolle gerade eine Verteilung von 68% (AC.________/AV.________) zu 32% (Dunkel/Saisonspezialitäten).