Mangels anderslautender, genauerer Angaben, muss nun aus Sicht der Kammer auch für die Berechnungen beim Offenbier auf diese – bereits bei der Fremdware angewendete – Verteilung von 40%/35%/25% abgestellt werden. Ein solches Kundengefüge erscheint der Kammer zudem durchaus plausibel, ist doch gerade beim Offenbier, welches in Fässern à 10 Liter, 20 Liter und 50 Liter verkauft wird, mit einem überwiegenden Anteil an Depositären zu rechnen, während die Abholer verständlicherweise den kleinsten Anteil ausmachen. Mit Sicherheit aber liegt eine solche Verteilung näher an der Realität, als eine Gewichtung zu je einem Drittel, wie sie für die Berechnung beim Offenbier verwendet wurde.