«Der Anteil am Bierverkauf lag zu etwa 40 Prozent bei den Depositären, bei den Händlern war er etwa bei 35 Prozent, 25 Prozent des verkauften Biers gingen an Abholer, an Feste oder an den Schalander» (pag. 561 Z. 29 ff.). Kurz darauf präzisierte er seine Aussage, indem er angab, es gebe bei der Gewichtung sicher Unterschiede zwischen Eigenproduktion und Fremdware, seine Schätzung beziehe sich aber auf einen Durchschnitt über alle Produkte (pag. 565 Z. 1 ff.). Mangels anderslautender, genauerer Angaben, muss nun aus Sicht der Kammer auch für die Berechnungen beim Offenbier auf diese – bereits bei der Fremdware angewendete – Verteilung von 40%/35%/25% abgestellt werden.