955 Z. 8 f.). Indes bestätigte er, dass die Berechnung bei den Fremdfabrikaten gemeinsam mit dem Privatkläger anhand der Rechnungen gemacht worden sei und erklärte betreffend die daraus resultierenden Durchschnittspreise von CHF 2.18 (AC.________ 50 cl) und CHF 1.62 (AC.________ 33 cl): «Das wird wohl nicht so weit daneben sein» (pag. 955 Z. 19 ff.). Im Gegensatz zu den Fremdfabrikaten wurden die Durchschnittswerte beim Offenbier nicht exakt aufgrund der Buchhaltung berechnet (pag. 548 Z. 28 ff.). Über die genaue Kundenstruktur ist somit beim Offenbier nichts bekannt.