62 Kundenstruktur bis zur Entlassung des Beschuldigten nicht verändert (pag. 938 Z. 34). Es ist wohl ohne Weiteres davon auszugehen, dass auf die exakt anhand von sämtlichen Rechnungen ermittelten Durchschnittswerte bei der Fremdware abgestellt werden kann. Zwar gab der Beschuldigte an der Berufungsverhandlung an, die Verteilung liege wohl bei 50% Depositären, 30% Händlern und 20% Abholern (pag. 955 Z. 8 f.).