60 „AU.________ GmbH“ die „Zahlen“ derart „durcheinander gebracht“ habe, dass keine seriöse Bilanz per 31.12.2014 habe erstellt werden können, schlicht die Werte des Warenlagers aus der Bilanz vom 31.12.2013 eingesetzt habe (pag. 549 Z. 12-22). Dies entspricht selbstverständlich nicht einer korrekten Buchführung. Die Übernahme der Bilanzwerte ist zwar nicht in die Berechnung der Fehlbeträge (Band IV Beilage 1) eingeflossen, die ja nicht auf den Bilanzen (vgl. Band IV Beilage 5) basiert, sondern auf den Erfolgsrechnungen und den Sudprotokollen bzw. den Jahresauszügen der Brauerei AB.