Abweichungen könnten sich grundsätzlich weiter daraus ergeben, dass die Kundenstruktur nicht jedes Jahr gleich gewesen sein wird wie 2012 und sich auch zwischen den verbuchten und „nichtverbuchten“ Kunden unterschieden haben könnte. Immerhin ergeben die Berechnungen auch für die Zeit nach Abgang des Beschuldigten noch Abweichungen, wenn auch positive (vgl. pag. 572). Laut I.________ sei letzteres teilweise auf eine veränderte Kundenzusammensetzung (weniger Depositäre) zurückzuführen, spreche aber auch dafür, dass sie sogar noch zugunsten des Beschuldigten gerechnet hätten (pag. 537 Z. 1-3, pag. 547 Z. 17 - pag. 548 Z. 10).