und der Beschuldigte im Februar 2013 anhand der Kundenzusammensetzung des Jahres 2012 aus, beim Offenbier zählte die „M.________ AG Treuhand“ hingegen die drei Preise schlicht zusammen und teilte sie anschliessend durch drei (vgl. zum Ganzen pag. 547 Z. 20 - pag. 548 Z. 32, Band IV Beilage 2). Bruch- oder (verbuchte) Gratiswaren sind in der Berechnung berücksichtigt. Insgesamt kam die „M.________ AG Treuhand“ so auf Fehlbeträge von CHF 246‘172.48, wobei Jahre, in denen eine Kategorie nur kleine, plausible Abweichungen aufwies, nicht mitgezählt sind (2005 und Fremdfabrikate 2013). 1.1.2. Konkrete Beweiswürdigung