Mit Schreiben vom 02.02.2015 (pag. 268-269) reichte die Privatklägerin eine erste, durch das Büro „M.________ AG Treuhand“ erstellte Fehlbetragsberechnung (Band III Beilage 2) zu den Akten. Darin wird für das Geschäftsjahr 2012 der Erlös, der mit dem gemäss deren Jahrauszug bei der Brauerei AB.________ eingekauften Bier (sog. Handelsware oder Fremdfabrikate) hätte erzielt werden müssen, mit dem tatsächlichen Warenertrag gemäss Erfolgsrechnung verglichen. Eine ausführlichere Aufstellung folgte mit Schreiben vom 14.01.2016 (pag. 336-338, Band IV Beilage 1).