Das vom Beschuldigten behauptete Motiv, der Privatkläger habe ihn loswerden wollen, weil er Ansprüche an der Privatklägerin geltend gemacht habe, erscheint geradezu absurd. Ebenso das Argument, eine normale Kündigung des Arbeitsvertrages sei nicht möglich gewesen, weil dies im Dorf niemand verstanden hätte. Einen Grund für ein jahrelanges, zeitaufwändiges und kostspieliges Strafverfahren ohne jede Grundlage stellt dies jedenfalls nicht dar. Der Beschuldigte äusserte sich gegenüber L.________ und F.________ dahingehen, dass er «Seich» gemacht habe;