Dass nach Überzeugung der Kammer keine Schwarzgeldkasse existierte, wurde bereits erwähnt. Gratisbier wurde zwar ausgegeben und teilweise auch vergessen, dieses als solches in der Buchhaltung zu registrieren. Jedoch handelte es sich dabei um maximal zehn Harassen Bier pro Jahr, d.h. 200 Flaschen à CHF 2.18 (Durchschnittspreis von AC.________ 50 cl Bügelflasche), also pro Jahr Bier im Wert von CHF 436.00 bzw. für die Dauer von 2006 bis Juni 2013 (7 ½ Jahre) insgesamt ausmachend einen Fehlbetrag von CHF 3‘270.00, welcher auf diese Weise zu erklären wäre. Diese Summe ist vom Gesamtdeliktsbetrag in Abzug zu bringen.