Das Motiv des Beschuldigten für seine Unterschlagungen scheint vorwiegend materieller Natur gewesen zu sein. Er erhielt von der Privatklägerin immer nur einen bescheidenen Lohn (pag. 192, pag. 555 Z. 10-12), der deutlich unter seinem jetzigen Salär (pag. 209 Z. 184-186, pag. 565 Z. 22-24) lag und wohl auch deutlich unterhalb dessen, was er sich als ehemaliger Bankangestellter gewohnt war.