Zuletzt sagten mehrere Kunden, die in der Debitorenbuchhaltung mit offenen Rechnungen verzeichnet waren, gegenüber I.________, sie hätten den Beschuldigten bar bezahlt. Diese Behauptungen könnten zwar in gewissen Fällen unzutreffend sein, aber (da nicht mehr davon auszugehen ist, dass I.________ bewusst lügt) kaum in allen.