Weitere Abzüge sind hingegen unter dem Titel Gratisbier nicht vorzunehmen, da dieses bereits in den Berechnungen des Privatklägers berücksichtig wurde (vgl. Tabelle «Vergleich Umsatz mit Eigenproduktion und Einkauf von Fremdfabrikate 2005 – 2014ۚ», pag. 193 ff.) c) Behauptetes Motiv des Privatklägers für Falschbeschuldigungen Was das vom Beschuldigten behauptete Motiv des Privatklägers für gegen ihn vorgebrachte Falschbeschuldigungen betrifft, kann vorab auf die erstinstanzlichen Ausführungen verwiesen werden (pag. 635 f.; S. 38 f. der Urteilsbegründung). Diese sind zutreffend.