Über den gesamten angeklagten Zeitraum von 7 ½ Jahren (2006 bis Juni 2013) ergibt dies insgesamt einen Betrag von CHF 3‘270.00, wobei bei dieser Rechnung davon ausgegangen wird, dass das produzierte Offenbier auch in Flaschen à CHF 50 cl abgefüllt worden ist. Diese CHF 3‘270.00 sind somit vom Gesamtdeliktsbetrag abzuziehen. Weitere Abzüge sind hingegen unter dem Titel Gratisbier nicht vorzunehmen, da dieses bereits in den Berechnungen des Privatklägers berücksichtig wurde (vgl. Tabelle «Vergleich Umsatz mit Eigenproduktion und Einkauf von Fremdfabrikate 2005 – 2014ۚ», pag.