52 F.________ von der O.________ gab an, dass es vielleicht mal ein «Kistli» zur Lieferung dazu gegeben habe, dies komme ab und zu vor bei Lieferanten. Bei der Privatklägerin wisse er es nicht mehr (pag. 922 Z. 4 f.). Wie bereits die Vorinstanz korrekt festgehalten hat, kam es insbesondere zur Zeit des Umbaus der Brauerei zur grösseren Ausgabe von Gratisbier. Dies wurde seitens des Privatklägers auch an der Berufungsverhandlung nochmals bestätigt: «Und vorher ist es vor allem von 2010 bis 2012 wo massiv Gratisware herausgegeben worden ist, in der Umzugsund -bauphase.