Das irrtümlicherweise nicht-verbuchte Herausgeben von Gratisbier allein kann die Fehlbeträge keinesfalls erklären, wie der Beschuldigte und I.________ bereits in frühen Einvernahmen erläuterten (pag. 87 Z. 80-81, pag. 179 Z. 127-130). Der Beschuldigte selbst schätze bei seiner Ersteinvernahme, er habe maximal 10 Harassen im Jahr vergessen, in der Aufbauphase wohl etwas mehr (pag. 179 Z. 132-133); später sagte er, er habe „vielleicht eine Harasse alle zwei Wochen“ (pag. 197 Z. 183- 184) bzw. zwei monatlich, „wenn überhaupt“ (pag. 206 Z. 86) vergessen.