S. 38 f. der Urteilsbegründung): Die Privatklägerin gab Bier gelegentlich gratis an nahestehende Personen ab. Dies scheint insbesondere, aber nicht ausschliesslich, in Zusammenhang mit dem Umzug der Brauerei nach AY.________ der Fall gewesen zu sein (pag. 87-88 Z. 91-93, pag. 179 Z. 127-129, pag. 541 Z. 20-22, pag. 555 Z. 31 - pag. 556 Z. 12). Laut AA.________ hätten sämtliche Umzugshelfer Anrecht auf ein lebenslanges Gratis-Bier im AD.________ gehabt, für sonstige Bezüge hätte er einfach den Beschuldigten oder I.________ fragen müssen (pag. 166 Z. 26-31). Gemäss I.________ sei die Ausgabe von Gratisbier in den Jahren 2012 und 2013 allerdings „extrem“ zurückgegangen (pag.