51 zusammen angeschaut, ich habe da ein Flipchart. Wir sind von Samstag bis Montag dort gewesen und wir hatten am Ende alles durchgestrichen, bis auf Diebstahl. Es musste jemand von uns beiden sein» (pag. 939 Z. 13 ff.). Diese Erklärung ist schlüssig und nachvollziehbar. Eine Dritttäterschaft wäre über all die Jahre hinweg mit Sicherheit aufgefallen. b) Gratisbier Die Vorinstanz erwog hierzu Folgendes (pag. 635 f.; S. 38 f. der Urteilsbegründung): Die Privatklägerin gab Bier gelegentlich gratis an nahestehende Personen ab.