Diese Ausführungen der Vorinstanz sind zutreffend. Für eine Dritttäterschaft gibt es keine handfesten Anhaltspunkte. Auch der Privatkläger schloss eine solche aus. So sagte er: «Das halte ich für unmöglich, denn man muss am Schalander vorbei, wenn er zu ist, dann ist zu/geschlossen. Es müsste ja jemand die ganze Zeit über Bier an allen vorbei transportiert haben, das kann ich mir nicht vorstellen. Die Möglichkeiten, wie die massiven Abweichungen im 2012 entstanden sind, haben wir ja