_ wird in seiner Zeit als Helfer auch deutlich weniger Gelegenheit zu Diebstählen gehabt haben als die Angestellten. Schliesslich hatte er erst seit dem Umbau 2010 in der Brauerei mitgeholfen (vgl. pag. 564 Z. 27-30, Plädoyer des Rechtsvertreters der Privatklägerin). Die Fehlbeträge der Jahre vor 2010 kann er somit von vornherein nicht beeinflusst haben.