Mit Beschluss vom 28. Mai 2018 wurden diese Beweisanträge von der Kammer letztmals abgewiesen (pag. 702 ff.). Die Kammer erwog, es sei nicht ersichtlich, inwiefern sich in Bezug auf die sich im Zusammenhang mit der Anklage stellenden Beweisfragen aus den privaten Steuererklärungen des Privatklägers sowie allfälliger Belege über privat der Privatklägerin gewährten Darlehen heute noch geeignete weitere, zentrale und schlüssige Indizien ergeben sollten.