Unstimmigkeiten bei den Angaben des Beschuldigten zur angeblichen Schwarzgeldkasse bestehen auch in zeitlicher Hinsicht. Der Beschuldigte gab an, dass im Jahr 2013 seiner Meinung nach keine Beträge mehr in die Kasse einbezahlt worden seien, ausser den CHF 4‘000.00 von den Solothurner Biertagen (pag. 181 Z. 237 ff.). Gleichwohl machte der Beschuldigte geltend, dass auch das Geld für die