So oder so wären die verbuchten Einnahmen von CHF 5‘500.00 aber auch mit den Aussagen des Privatklägers besser zu vereinbaren, welcher angab, jeweils Einnahmen von CHF 3‘000.00 bis 6‘000.00 erzielt zu haben. Erwiesen ist somit jedenfalls, dass es eine Zahlung von CHF 4‘000.00 in eine Schwarzgeldkasse bei den Solothurner Biertagen 2013, wie sie der Beschuldigte behauptet, nicht gegeben hat. Unstimmigkeiten bei den Angaben des Beschuldigten zur angeblichen Schwarzgeldkasse bestehen auch in zeitlicher Hinsicht.