So kann in den Grundeinstellungen jedes Handys die automatische Datums- und Zeiterkennung ausgeschaltet und ein beliebiger Tag sowie eine beliebige Zeit in der Vergangenheit (aber auch in der Zukunft) gewählt werden. Wird dann eine neue Notiz erstellt, wird diese automatisch mit dem nunmehr selbstgewählten Tag und der Uhrzeit versehen. Eine nachträgliche Erstellung der vom Beschuldigten eingereichten Notiz kann daher nicht ausgeschlossen werden. Die Behauptung des Beschuldigten, dass von den erzielten Einnahmen CHF 4‘000.00 in die Schwarzgeldkasse geflossen sein sollen, kann sodann anhand der Buchhaltung der Privatklägerin widerlegt werden.