Die Erklärung des Beschuldigten hierzu überzeugt nicht, ist doch nicht einzusehen, wieso immer erst im nachhinein über die CHF 4'000.00 hätte entschieden werden sollen, wenn doch gemäss dem Beschuldigten angeblich regelmässig an den Solothurner Biertagen CHF 4‘000.00 in die Schwarzgeldkasse flossen (wie auch an anderen Festen), dies also im Jahr 2013 keine neue Praxis gewesen wäre, über welche erst noch hätte entschieden werden müssen. Damit liegt der Verdacht nahe, dass der Beschuldigte den Vermerk nachträglich für das vorliegende Verfahren eingefügt hat.