320 fff.). An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung führte er dann aus, man habe bei den Solothurner Biertagen jedes Jahr rund CHF 4‘000.00 in die Schwarzgeldkasse gelegt (pag. 558 Z. 18 ff.). Auch an der Berufungsverhandlung wurde der Beschuldigte nochmals zu den Solothurner Biertagen befragt. Er bestätigte, dass die handschriftliche Abrechnung in den Akten von ihm sei. Auch den angebrachten Vermerk «4‘000.00 in Couvert Büro I.________» stamme von ihm.