13.3.6 Angebliche Schwarzgeldkasse Für die Beweislage sowie die konkrete Beweiswürdigung betreffend die angebliche Schwarzgeldkasse kann vorab auf die überwiegend zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 630 ff.; S. 33 ff. der Urteilsbegründung). Nicht nachvollziehbar erscheint dabei jedoch die Feststellung der Vorinstanz, dass in dubio pro reo von der Existenz einer Schwarzgeldkasse ausgegangen werden müsse.