Diesen Ausführungen ist im Grunde nichts hinzuzufügen. Dass Fehlbeträge bestanden, wird denn vom Beschuldigten auch nicht bestritten. Er versuchte jedoch stets, einen Teil dieser Fehlbeträge mit der Alimentierung einer Schwarzgeldkasse zu erklären. Indes gab der Beschuldigte zu Protokoll, dass sie festgestellt hätten, dass der Fehlbetrag grösser gewesen sei als derjenige in der Schwarzgeldkasse, weshalb sie angefangen hätten, nach der Ursache zu suchen (pag. 953 Z. 19 f.). Worauf die erheblichen Fehlbeträge zurückzuführen sind, darauf ist im Nachfolgenden einzugehen.