336-338) reichte die Privatklägerin schliesslich von der „M.________ AG Treuhand“ erstellte Vergleiche (Band III Beilage 2, Band IV Beilage 1) ein, welche die Fehlbeträge seit 2005 zu quantifizieren versuchten und hierbei mit Ausnahme zweier Jahre (2005 und 2010) allein bei den Handelswaren stets auf jährliche Beträge von über CHF 10‘000.00 (teilweise ein mehrfaches davon) kamen, insgesamt auf CHF 246‘172.48 (Vergleich vom 14.01.2016, Band IV Beilage 1). Im Jahr 2013 führten Herr I.________ und der Beschuldigte zudem regelmässige Bestandesinventare durch; am 17.06.2013 fehlten einer Übersicht von Herrn I._____