f) Zwischenfazit Nach dem bisher Ausgeführten erscheint der wesentliche Teil der unter Ziff. I.2 der Anklageschrift aufgeführten Positionen als beweismässig erstellt. Zu streichen sind die CHF 2‘802.65 von X.________ (da Buchungsdatum 31. Dezember 2013) sowie die je CHF 1‘000.00 der als vermeintlicher «Gratislistenbetrug» aufgeführten Posi-