44 I.________ erwähnte in der Einvernahme vom 21.10.2015, seit vorangegangenem Februar hätten sich weitere Personen bei ihm gemeldet, die ihm nicht als Kunden bekannt gewesen seien, aber angegeben hätten, den Beschuldigten bar bezahlt zu haben (pag. 86 Z. 47-53). Das Schreiben vom 14.01.2016 enthielt dann zusätzlich eine Liste mit Kunden (u.a. S.________ und V.________), die in der Debitorenbuchhaltung offen seien, aber ausgesagt hätten, sie hätten den Beschuldigten bar bezahlt (pag. 337), Auszüge aus der Debitorenbuchhaltung waren beigelegt (Band IV Beilage 7).