_ abgeholt. Wenn er direkt bei der Brauerei vorbei sei, habe ihm meist der Wirt des Restaurants das Bier ausgehändigt, einmal auch „der Chef“, er erinnere sich aber nicht mehr an die Namen der Beteiligten. Eine Quittung habe er stets erhalten, ob er in der Kundenkartei der Gesuchgegnerin verzeichnet sei, wisse er hingegen nicht. Der Beschuldigte sagte aus, auch AF.________ Geld sei in die „Schwarzgeldkasse“ geflossen, zudem seien Abholer nie im Kundestamm erfasst worden (pag. 180 Z. 194-199).