Die CD, welche die Combox-Nachricht (pag. 139/Beilagenordner I) enthalten soll, konnte auch durch die Kammer aus technischen Gründen nicht abgespielt werden. Es ist indes auch nicht ersichtlich, inwiefern diese Combox-Nachricht vom 20. Juni 2013 betreffend S.________ wirklich relevant sein sollte, geht es doch um zwei Buchungen in den Debitoren vom 31. Mai und 1. Juni 2013. c) AF.________ Die Ausführungen der Vorinstanz hierzu lauten wie folgt (pag. 627; S. 30 der Urteilsbegründung):