Auf die Aussage, er haben den Lieferschein im Handschuhfach vergessen, kann schon nur deshalb beschränkt vertraut werden, weil sich der Beschuldigte diesbezüglich anfangs unsicher war und insofern dort auch gut einen anderen Beleg liegen gelassen haben könnte. Immerhin erscheint die Hand- schuhfach-Erklärung nicht unmöglich, so dass nicht erwiesen ist, dass der Beschuldigte Brochs Zahlung bewusst nicht verbuchte.