Um Verkäufe an S.________ zu dokumentieren, wurde anscheinend jeweils ein rein interner Lieferschein erstellt, den S.________ nie zu Gesicht bekam. Es ist auch denkbar, dass der Beschuldigte ab 2010 die Zahlungen von S.________ immer selbst für persönliche Zwecke vereinnahmte. Dass wegen der angeblichen „Schwarzkasse“ gar nie Belege bezüglich S.________ erstellt wurden, kann hingegen ausgeschlossen werden, vermutete doch der Beschuldigte selbst (bzw. war sich dessen später sogar sicher), einen solchen im Handschuhfach vergessen zu haben.