Auffällig erschien I.________, dass der Kunde S.________ für eine Lieferung vom 31.05.2013/01.06.2013 sechs Tage später in der Buchhaltung als Debitor aufgeführt worden sei. Dies, obwohl dieser sowohl gemäss eigenen Angaben wie gemäss denjenigen von I.________ jeweils bar bezahlt hatte (pag. 79 Z. 31-32, pag. 88 Z. 116, pag. 102). Nach S.________ eigenem Bekunden war dies auch im Mai/Juni 2013 der Fall (pag. 102). Zudem sagte S.________ aus, der Beschuldigte habe ihm nie eine Quittung ausgestellt (pag. 102).