39 halb die Polizei bewusst auf die „O.________“ aufmerksam gemacht hätte. Selbst wenn man aber dieser Hypothese folgt, erscheint das schiere Ausmass des betroffenen Betrags und das Verhältnis von verbuchten und nicht-verbuchten Lieferungen doch sehr riskant: Die fehlenden (und noch mehr die manipulierten) Belege hätten die Privatklägerin dem Risiko ausgesetzt, dass etwa die Mehrwertsteuerverwaltung auf die „Schwarzkasse“ aufmerksam würde. Die Hinterziehungsabsicht wäre diesfalls kaum abzustreiten gewesen.