Bei sechs weiteren verbuchten Nummern (262243, 262246, 262556, 263350, 263540 und 263743) bleibt offen, weshalb keine Quittung besteht, am nahesten liegt die Vermutung, F.________ haben diese (aus Versehen oder absichtlich) nicht eingereicht. Da diese sechs verbuchten Rechnungen ohne Quittung insgesamt nur einen Wert von CHF 2‘381.10 aufweisen, ändert sich jedoch wenig am Fazit, dass der grösste Teil des von der „O.________“ in den Jahren 2011 und 2012 bezahlten Biers nie in der Buchhaltung der Privatklägerin aufgeführt wurde.