28, 39, 58, 59 sowie die einzige von jemand anderem als dem Beschuldigten unterschriebene Quittung auf pag. 60). Umgekehrt führt die Buchhaltung auch einige Nummern auf, für die keine entsprechende Quittung existiert. In einem Fall könnte dies, wie die Polizei selbst erwogen hat, auf einen Tippfehler zurückzuführen sein, insofern als dass die Quittung Nr. 262418 (pag. 47) eventuell irrtümlicherweise als Nr. 262417 verbucht wurde, diesfalls allerdings nicht zum vollen Rechnungsbetrag. Bei sechs weiteren verbuchten Nummern (262243, 262246, 262556, 263350, 263540 und 263743) bleibt offen, weshalb keine Quittung besteht, am nahesten liegt die Vermutung, F.____