Ziff. 2 der Anklageschrift nennt einige Kunden namentlich, die dem Beschuldigten Geld als Zahlung für geliefertes Bier anvertraut hätten, welches dieser sich unrechtmässig angeeignet habe. Es werden jeweils genau Deliktbeträge aufgeführt. Nachfolgend wird geprüft, welche Sachverhalte sich bezüglich dieser (sowie weiterer in den Akten ausführlich behandelter) Kunden feststellen lassen. 5.4.1. F.________ / O.________