38 nannt. Es ist zu prüfen, ob diese Fehlbeträge erstellt sind bzw. ob sie dem Beschuldigten angelastet werden können. a) F.________ (O.________) Den erstinstanzlichen Erwägungen ist dazu Folgendes zu entnehmen (pag. 624 ff., S. 27 ff. der Urteilsbegründung.): 5.4. Einzelkunden/Diverses