Soweit ersichtlich und nach den von der Kammer in Bezug auf die Videoüberwachungsdatei (Datei 0000001000_20130607_050207_1900001_rl; Sequenz rund um 12.00 Uhr), die systematischen tabellarischen Auswertungen (pag. 26 ff./Beilagenordner I), die diversen Inventarlisten (pag. 152 ff. + 192 ff./Beilagenordner I), Lieferscheine und handschriftlichen Aufzeichnungen (pag. 29 ff. und 52 ff./Beilagenordner I; pag. 19 ff.) mittels Quervergleichen – teils stichprobenartig, teils systematisch – getätigten Überprüfungen, liegen keine konkreten Hinweise für nicht nachvollziehbare oder schlicht falsche Ergebnisse vor.