Erklären lassen könnte sich dies – neben der Hoffnung, einfach nicht entdeckt zu werden, zumal nicht erstellt ist, dass der Beschuldigte wusste, wie systematisch I.________ die Kamera auswertete – dadurch, dass der Beschuldigte am 07.01.2013 meinte, der Kameraausfall vom 01.06.2013-05.06.2013 dauere immer noch an, wie dies der Rechtsvertreter der Privatklägerin in seinem Plädoyer an der Hauptverhandlung denn auch geltend gemacht hat. Die mögliche weitere Entwendung vom 31.05.2013, zu welcher der Beschuldigte und I.____