Vor allem aber erscheint es höchst unwahrscheinlich, dass jemand eine solch detaillierte Übersicht fälscht, aber darin Lügen einbaut, die potentiell leicht enttarnbar sind (durch Abgleich mit der Buchhaltung bzw. durch Einsicht in die Überwachungsaufnahme). Demzufolge hält das Gericht für erwiesen, dass der Beschuldigte am 07.06.2013 (sowie möglicherweise am 31.05.2013) dem Lager der Privatklägerin Harassen und Kartons entnahm und dass für diese Entnahme keine Belege existieren.