auch in der erwähnten Kameraauswertung sowie in der entsprechenden „Bestandeskontrolle“ verzeichnet (pag. 69, 72). Letztere führt zudem auf, der Beschuldigte habe auch am 31.05.2013 Waren aus dem Lager bezogen, die nicht verbucht worden seien, telefonisch aber für diesen Tag keine Lieferungen angegeben (pag. 69). Beide Ereignisse (31.05.2013 und 07.06.2013) zusammengerechnet hätten 15 Harassen à 20 Bügelflaschen 0,5 l (pag. 69) sowie 12 Kartons à 10 Ein-