So ist sehr wohl denkbar, dass der Beschuldigte nach den Änderungen auf den «48-Stunden-Modus» und den Manipulationen am 1. und 5. Juni 2013 (vgl. pag. 63 ff.) entgegen seiner Behauptung nicht damit rechnete, dass das Videoüberwachungssystem funktionierte oder er aufgrund der Umprogrammierung zumindest davon ausging, dass nach 48 Stunden die Aufnahmen sowieso gelöscht seien. Jedenfalls ist das Argument des Beschuldigten, dass er, wenn er gewollt hätte, dass man nichts sehe, auch einfach einen Post-It Kleber auf die Linse hätte kleben und später wieder entfernen können (pag. 557 Z. 12 ff.), nicht weiterführend.