Zwar handelt es sich nicht um hochauflösende Bilder, dennoch wäre die Person für den Beschuldigten ohne Weiteres identifizierbar, wenn er denn nur wollte. Dies, zumal der Beschuldigte selbst angab, dass man eigentlich alle Kunden kenne. Die Verteidigung warf bezüglich des Videos die Frage auf, wieso sich der Beschuldigte bei der Ausgabe von Bier ohne Beleg hätte erwischen lassen sollen. Tatsächlich macht diese Leichtfer-