Sequenz rund um 12.00 Uhr) vorgespielt. Auf der Aufzeichnung ist zu sehen, wie der Beschuldigte – teilweise zusammen mit einer unbekannten Drittperson – 10 Karton AC.________ à 10 Flaschen zu 33 cl und 3 Harassen AC.________ à 20 Flaschen zu 50 cl aus dem Lager hinausfährt. Für diesen «Verkauf» bzw. diese Entnahme gibt es – soweit ersichtlich – keinen Buchungsbeleg, weder einen Lieferschein noch eine Rechnung. Die entsprechenden Aussagen des Beschuldigten im Zusammenhang mit dieser Sequenz wurden bereits oben (vgl. Ziff. 13.2.1) im Rahmen der Aussagewürdigung näher betrachtet. Darauf wird an dieser Stelle verwiesen.