34 Supporter gewesen sei bei der AP.________ (pag. 544, Z. 29 ff.), sondern auch dem Leumundsbericht vom 17. Oktober 2019 (pag. 862 ff.) ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte nach der Trennung von der Z.________ Anstellungen in diversen Unternehmungen – unter anderem im IT-Bereich – hatte. Insoweit dürfte der Beschuldigte ohne Weiteres in der Lage gewesen sein, die Manipulationen am Videoüberwachungssystem vorzunehmen, zumal E.________ selbst mehrfach betonte, wie einfach dies sei, und dass dies selbst die Putzfrau könne (pag. 914 Z. 5 f. und 9 f.; pag. 917 Z. 11).